Rechtsprechung
   LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34253
LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08 (https://dejure.org/2009,34253)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.01.2009 - 8 O 131/08 (https://dejure.org/2009,34253)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 8 O 131/08 (https://dejure.org/2009,34253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,34253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 13786
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger

    Auszug aus LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    In dem Bereitstellen von Strom durch ein Versorgungsunternehmen ist nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer Realofferte zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrags zu sehen, das von demjenigen schlüssig angenommen wird, der aus dem Stromlieferungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität entnimmt (vgl. BGH, Urt.v. 26.1.2005 - VIII ZR 66/04 ; BGH, Urt.v. 17.3.2004 - VIII ZR 95/03 ; BGH, Urt.v. 30.4.2003 - VIII ZR 279/02 zur Wasserversorgung).

    Es soll deshalb ein vertragsfreier Zustand bei Energielieferungen vermieden, nicht hingegen dem Versorgungsunternehmen ein weiterer Vertragspartner verschafft werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2004, VIII ZR 95/03 ).

    Hierdurch sollen nämlich verschiedene Stromlieferungsverträge hinsichtlich desselben Anschlusses oder ein gänzlich vertragsfreier Anschluss vermieden, nicht jedoch dem Versorgungsunternehmen ein weiterer Schuldner zur Verfügung gestellt werden (vgl. BGH, Urt. 17.3.2004 - VIII ZR 95/03 ).

  • AG Halle/Saale, 08.11.2007 - 93 C 4980/06
    Auszug aus LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    Ein Stromlieferungsvertrag durch Entnahme nach § 2 Abs. 2 AVBEltV bzw. § 2 Abs. 2 StromGVV kann zwar selbst dann mit dem Mieter einer Wohnung zustande kommen, wenn diese vom Mieter nicht selbst bewohnt wird, sondern einem Dritten überlassen wurde, sofern letzterer gegenüber dem Energielieferanten nicht selbst in Erscheinung tritt (AG Halle [Saale] , Urt.v. 8.11.2007 - 93 C 4980/06 ).

    Ein Stromlieferant kann nur dann davon ausgehen, dass der Strom vom Mieter der Wohnung entnommen wird - mit diesem also der Stromlieferungsvertrag zustande kommt -, wenn ihm nichts anderes bekannt ist (ebenso AG Halle, Urt.v. 8.11.2007 - 93 C 4980/06 ).

  • OLG Naumburg, 06.12.2005 - 9 U 61/05
    Auszug aus LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    Die tatsächliche Entnahme von Strom als eine auf den Abschluss eines Stromlieferungsvertrags gerichtete Willenserklärung ist grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss inne hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003, a.a.O. sowie BGH, Beschluss v. 20.12.2005 - VIII ZR 7/04 zur Entnahme von Fernwärme; Palandt/Ellenberger, BGB , 68. Aufl. 2009, Einf.V. § 145 Rn. 27; OLG Naumburg, Urt. 6.12.2005 - 9 U 61/05 ).

    In der bloßen Anmietung von Räumen kommt zwar regelmäßig auch der Wille des Mieters zum Ausdruck, Vertragspartner des Versorgungsunternehmens zu werden (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urt.v. 6.12.2005 - 9 U 61/05 ).

  • BGH, 10.12.2008 - VIII ZR 293/07

    Keine Zahlungspflicht des Grundstückseigentümers für Kosten der Wasserversorgung

    Auszug aus LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    In der Vorschrift des § 2 Abs. 2 StromGVV kommt der Rechtsgrundsatz zum Ausdruck, dass in dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens ein Vertragsangebot liegt, das durch die Entnahme aus dem Leitungsnetz angenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VIII ZR 293/07 zur Parallelnorm des § 2 Abs. 2 AVBWasserV ).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    In dem Bereitstellen von Strom durch ein Versorgungsunternehmen ist nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer Realofferte zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrags zu sehen, das von demjenigen schlüssig angenommen wird, der aus dem Stromlieferungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität entnimmt (vgl. BGH, Urt.v. 26.1.2005 - VIII ZR 66/04 ; BGH, Urt.v. 17.3.2004 - VIII ZR 95/03 ; BGH, Urt.v. 30.4.2003 - VIII ZR 279/02 zur Wasserversorgung).
  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    In dem Bereitstellen von Strom durch ein Versorgungsunternehmen ist nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich ein Vertragsangebot in Form einer Realofferte zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrags zu sehen, das von demjenigen schlüssig angenommen wird, der aus dem Stromlieferungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität entnimmt (vgl. BGH, Urt.v. 26.1.2005 - VIII ZR 66/04 ; BGH, Urt.v. 17.3.2004 - VIII ZR 95/03 ; BGH, Urt.v. 30.4.2003 - VIII ZR 279/02 zur Wasserversorgung).
  • BGH, 20.12.2005 - VIII ZR 7/04

    Zustandekommen eines Versorgungsvertrages durch die tatsächliche Entnahme von

    Auszug aus LG Berlin, 07.01.2009 - 8 O 131/08
    Die tatsächliche Entnahme von Strom als eine auf den Abschluss eines Stromlieferungsvertrags gerichtete Willenserklärung ist grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss inne hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003, a.a.O. sowie BGH, Beschluss v. 20.12.2005 - VIII ZR 7/04 zur Entnahme von Fernwärme; Palandt/Ellenberger, BGB , 68. Aufl. 2009, Einf.V. § 145 Rn. 27; OLG Naumburg, Urt. 6.12.2005 - 9 U 61/05 ).
  • LG Flensburg, 13.12.2017 - 1 S 57/17

    Stromlieferungsvertrag: Beginn der Verjährungsfrist für Verbrauchsentgelte bei

    Auch die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 15.04.2016, 8 U 129/15, juris) geäußerten Zweifel, ob ein Verstoß gegen § 40 Abs. 4 EnWG dazu führt, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen kann (so im Ergebnis auch Landgericht Kiel, Urteil vom 10.06.2015, 12 O 351/14, BeckRS 2015, 12321; Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2009, 8 O 131/08, BeckRS 2009, 13786), überzeugen die Kammer nicht.
  • LG Flensburg, 22.06.2018 - 1 S 92/17

    Stromversorgungsvertrag: Verjährung von Zahlungsansprüchen eines

    Auch die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 15.04.2016, 8 U 129/15, juris) geäußerten Zweifel, ob ein Verstoß gegen § 40 Abs. 4 EnWG dazu führt, dass der Lieferant seine Forderung gegenüber dem Kunden nicht mehr geltend machen kann (so im Ergebnis auch: LG Kiel, Urteil vom 10.06.2015, 12 O 351/14, BeckRS 2015, 12321; LG Berlin, Urteil vom 07.01.2009, 8 O 131/08, BeckRS 2009, 13786), überzeugen die Kammer nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht